Wie viel Geld können Sie erwarten?

Die Höhe der Entschädigung und / oder der Genugtuung wird für jedes Gesuch individuell bemessen. Bei der Bemessung der Genugtuung wird insbesondere der Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz des Bundesamtes für Justiz berücksichtigt.

Beide Leistungen sind in ihrer Höhe begrenzt. Die maximalen Leistungen werden nur im Zusammenhang mit äusserst schweren Tatfolgen ausbezahlt, wie zum Beispiel Todesfällen oder schweren langfristigen Behinderungen:

  • Maximale Höhe der Genugtuung (unabhängig von Ihrer finanziellen Situation):
    70'000 Franken für das Opfer.
    35'000 Franken für Angehörige von Opfern.
  • Die maximale Höhe der Entschädigung (abhängig von Ihrer finanziellen Situation) ist 
    120'000 Franken. Beträge unter 500 Franken werden nicht ausgerichtet.

Wird längerfristig Hilfe benötigt, beispielsweise ein längerer Aufenthalt im Frauenhaus, eine Psychotherapie oder eine Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin im Strafverfahren, so übernimmt die Opferhilfe unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür. Die Höhe dieser finanziellen Hilfe ist abhängig von der finanziellen Situation des Opfers.

Ihre Beratungsstelle ist die beste Anlaufstelle für Ihre Fragen, da Sie Ihnen neben den finanziellen weitere mögliche Hilfeleistungen aufzeigen kann. Sie dürfen sich aber auch direkt an uns wenden. Wir sind für Sie da!
 

Wichtig zu wissen

  • Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Opferhilfe, wenn Sie körperlich und seelisch unversehrt sind. Reine Sachschäden werden von der Opferhilfe nicht ersetzt.
  • Die Opferhilfe des Kantons zahlt nur Leistungen, wenn niemand anders für die entstandenen Schäden aufkommt. Sollten Versicherungen, Krankenkassen oder die Täterin oder der Täter keine oder ungenügende finanzielle Leistungen erbringen, kann die Opferhilfe die Lücke
  • Wenn Sie im direkten Zusammenhang mit der Straftat sofortige finanzielle Hilfe benötigen, können Sie ein Gesuch um Vorschuss auf Entschädigung stellen. Auch hierbei berät Sie die von Ihnen gewählte Opferberatungsstelle.
  • Wenn Sie generell finanzielle Hilfe benötigen, machen Sie den Kurztest, ob eventuell andere Leistungen für Sie in Frage kommen.

 

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