Wie können Sie Ihren Anspruch anmelden?

Sie müssen sich in dem Kanton anmelden, in dem die Straftat verübt wurde. Eine Strafanzeige gegen die Täterschaft ist dabei nicht Voraussetzung. Wurde die Straftat im Kanton Basel-Stadt verübt, sind Sie bei uns beim Amt für Sozialbeiträge richtig. 

Bitte beachten Sie unbedingt die erforderlichen Fristen.

Die Anmeldung in 4 Schritten:

1. Laden Sie das Formular für ein Gesuch um Entschädigung und/oder Vorschuss herunter. 

2. Füllen Sie das Formular am Computer aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen. 

3. Stellen Sie die erforderlichen Belege zusammen. Bitte schicken Sie nur Kopien ein. (Originale werden nicht zurückgeschickt.)

4. Drucken Sie die Anmeldung aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung mit den Kopien Ihrer Belege per Post an folgende Adresse:

Amt für Sozialbeiträge
Opferhilfe
Grenzacherstrasse 62  
Postfach
4005 Basel

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen? 

Ihre Beratungsstelle stesht bei der Anmeldung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen gerne zur Verfügung.

Falls Sie Rückfragen haben oder nicht weiterwissen, melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da!

Was passiert mit Ihrer Anmeldung?

  • Ihre Anmeldung wird von einer Fachperson in unserer Abteilung entgegengenommen und geprüft.
  • Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen, kontaktieren wir Sie.
  • Sind die Unterlagen vollständig, gelingt es in den meisten Fällen, einen Antrag innerhalb von 2-3 Monaten zu bearbeiten. 
  • Bevor wir Ihr Gesuch abweisen oder wesentlich von Ihrem Antrag abweichen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. 
  • Nach dem Entscheid erhalten Sie von uns eine schriftliche Antwort mit Begründung. 
  • Sind Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit diesen vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. 

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