Sie erhalten eine Absage: wie weiter?

Bevor wir Ihr Gesuch abweisen oder den Betrag der Entschädigung und/oder der Genugtuung wesentlich kürzen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Falls Sie Rückfragen haben oder nicht weiter wissen, melden Sie sich bei Ihrer Beratungsstelle oder bei uns. 
Wir sind für Sie da!

Mögliche Gründe für eine Absage oder eine Kürzung des Anspruchs

  • Sie haben Ihren Anspruch zu spät angemeldet. Die Frist ist abgelaufen. 
  • Für die Straftat ist im Gesetz kein Anspruch auf Entschädigung und/oder Genugtuung vorgesehen, zum Beispiel bei einem Betrug oder einem Diebstahl.
  • Es besteht ein Mitverschulden des Opfers; allenfalls ist der Schaden auch ganz selbst verschuldet.
  • Es wurde gar keine Straftat begangen, oder die Straftat kann nicht nachgewiesen werden.

Wichtig zu wissen

Wenn Sie generell finanzielle Hilfe benötigen, machen Sie den Kurztest, ob eventuell andere Leistungen für Sie in Frage kommen.

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