Beratungsstellen der Opferhilfe

Die Beratungsstelle ist Ihre erste Anlaufstelle und hilft Ihnen in allen Fragen rund um die Opferhilfe weiter.

Sie erhalten dort kostenlose Beratung. Bei Bedarf werden Ihnen Fachpersonen (Therapeut:innen, Anwält:innen, Ärzt:innen) vermittelt. 
Die Opferhilfeberatungsstelle erbringt Soforthilfe für die dringendsten Bedürfnisse, die als Folge der Straftat entstehen. 

Opferberatungsstellen gibt es in der ganzen Schweiz. Sie können sich eine davon frei auswählen. Melden Sie sich, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bei der Opferhilfe richtig sind. Sie erhalten in jedem Fall Informationen, wer Ihnen weiterhelfen kann.

Die Beratungsstelle der Opferhilfe unterstützt Sie zudem bei der Anmeldung für Gesuche um Genugtuung, Entschädigung oder Vorschuss auf Entschädigung bei uns, der Abteilung Opferhilfe im Amt für Sozialbeiträge.

Opferhilfe beider Basel

Steinengraben 5
4051 Basel
T +41 61 205 09 10
opferhilfe-beiderbasel.ch
Email info(at)opferhilfe-bb.ch

Wichtig zu wissen

  • Wenn Sie im direkten Zusammenhang mit der Straftat sofortige finanzielle Hilfe benötigen, können Sie ein Gesuch um Vorschuss auf Entschädigung stellen. Auch hierbei berät Sie die von Ihnen gewählte Opferberatungsstelle.
  • Wenn Sie generell finanzielle Hilfe benötigen, machen Sie den Kurztest, ob eventuell andere Leistungen für Sie in Frage kommen.

 

Weitere Informationen zur Opferhilfe:

Informationen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zum Verhalten als Opfer nach einem Delikt

Informationen und Links zu Anlaufstellen auf der Website des Kantons Basel-Landschaft

Wenn Sie vorab keine Beratung und keine umfassende Unterstützung möchten, können Sie sich auch direkt bei uns im Amt für Sozialbeiträge melden. Wir sind für Sie da!