Ratgeber für Sie als Eltern, Angehörige, Betreuende oder sozial Engagierte

Ihre Hilfe ist besonders wichtig für Personen mit Kindern, junge Erwachsene oder ältere Menschen. Auch uns helfen Sie, damit unsere Leistungen bei den Menschen ankommen, die diese benötigen. 
Daher wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen haben oder nicht mehr weiter wissen. Wir sind auch für Sie da!

Wünschen Sie sich als Angehörige:r Entlastung, Unterstützung oder Beratung?

Wenden Sie sich an uns! Wir informieren Sie gerne persönlich über unsere Leistungen, sowie auch über die Möglichkeit einer Beistandschaft zu Ihrer Entlastung oder mögliche finanzielle Hilfen für von Ihnen geleistete Unterstützung.
 

Kennen Sie Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben?

Diese könnten auf finanzielle Hilfen Anspruch haben um Krankenkassenprämien, Mietkosten, Pflegekosten oder als Rentenbezüger:innen oder Ältere von Arbeitslosigkeit Betroffene minimale Lebenshaltungskosten zu decken.

Kennen Sie Personen, die von Beeinträchtigungen betroffen sind?

Diese haben als Erwachsene Personen Anspruch auf Behindertenhilfe. Wenn diese auf einen Rollstuhl angewiesen sind, könnten Sie Anspruch auf Mietzinsbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen haben.
Sobald Sie eine Altersrente beziehen, könnten Sie von Ergänzungsleistungen profitieren.
Für Unterstützung für Kinder unter 18 Jahren wenden Sie sich für finanzielle Leistungen direkt an das Erziehungsdepartement.

Kennen Sie Personen mit Pflegebedarf?

Sofern Personen vorübergehend oder dauerhaft auf ambulante Pflege (z.B. Spitex) oder einen Heimaufenthalt angewiesen sind, könnten Sie von der Pflegefinanzierung profitieren. Wenn diese bereits eine Rente beziehen, könnten sie Ergänzungsleistungen erhalten, um Pflegekosten zu decken.
Wenn Sie selbst eine Person pflegen oder dieser im Haushalt behilflich sind, könnte die pflegebedürftige Person Pflegebeiträge für Sie beantragen.

Kennen Sie Personen, die in der Schweiz Gewalt erleben mussten?

Auch Angehörige von Opfern von Straftaten und ihnen nahestehende Personen können Opferhilfe erhalten. Wenden Sie sich in jedem Fall möglichst rasch an eine Beratungsstelle der Opferhilfe Ihrer Wahl oder unterstützen Sie Gewalt betroffene Personen, sich dorthin zu wenden.

Kennen Sie Personen, die auf Alimente angewiesen sind?

Alleinerziehende mit Kindern könnten Anspruch auf Alimentenhilfe in Form von Alimenteninkasso, Indexberechnung und Bevorschussung von Kinderalimenten haben. 
Machen Sie volljährige Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, die noch in Erstausbildung sind, darauf aufmerksam, dass sie als junge Erwachsene Ansprüche haben können und diese selbst einfordern müssen, auch wenn sie noch zuhause wohnen.
 

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