Ratgeber für Sie als Pflegebedürftige:r

Wenn Sie auf Pflege angewiesen sind und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, könnten Sie Anspruch auf eine oder mehrere Leistungen haben. 

Melden Sie sich gerne bei uns unabhängig davon, ob Sie vorübergehend oder langfristig auf Pflege angewiesen sind und egal, ob Sie stationär in einem Heim, im Spital oder zu Hause von einer Privatperson oder einem ambulanten Dienst wie der Spitex betreut werden. Wir sind für Sie da!
 

Erhalten Sie noch keine AHV- oder IV-Rente?

Wenn Sie auf Pflege angewiesen sind und noch keine Rente beziehen, könnten Sie Anspruch auf Pflegefinanzierung haben.

Erhalten Sie eine AHV- oder IV-Rente?

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV können Ihnen helfen, notwendige Pflegeausgaben zu decken.

Haben Sie Ihre Arbeitsstelle verloren?

Im Fall der Arbeitslosigkeit können Sie sich ab dem Alter von 60 Jahren für Überbrückungsleistungen anmelden, um Ihre minimalen Lebenskosten zu decken. Sollten Sie schon eine AHV oder IV Rente beziehen, melden Sie sich direkt für Ergänzungsleistungen an.

Leben Sie mit einer Beeinträchtigung?

Wenn Sie mit einer Beeinträchtigung leben und Sie noch keine AHV Rente beziehen, haben Sie Anspruch auf Behindertenhilfe. Sobald Sie eine Altersrente beziehen, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Sind Sie oder jemand in Ihrem Haushalt auf einen Rollstuhl angewiesen, dann könnten Sie Anspruch auf Mietzinsbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen haben

Erhalten Sie Pflege oder Haushaltshilfe von Angehörigen oder privaten Personen?

Zur Entschädigung von Hilfeleistungen von Privatpersonen könnten Sie Pflegebeiträge erhalten.

Machen Sie den Kurztest und erhalten Sie eine Übersicht, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben könnten.
Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da!

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