Ratgeber für Sie als Familie oder Alleinerziehende:r

Wenn Sie als Familie oder Einzelperson mit Kind(ern) in einem Haushalt leben, haben Sie besondere Bedürfnisse. Gerade finanziell treten schneller Engpässe auf. Deshalb sind einige unserer Leistungen direkt auf Ihre Situation ausgerichtet.

Sind Ihre Krankenkassenprämien zu teuer?

Sie leben in wirtschaftlich beschränkten Verhältnissen und die Krankenkassenprämien stellen daher eine hohe Belastung für Sie dar? Dann sollten Sie sich für Prämienverbilligungen anmelden. Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligungen haben, erhalten Sie auch Zugang zu weiteren Vergünstigungen.

Ist Ihre Wohnungsmiete zu hoch?

Sie leben in wirtschaftlich beschränkten Verhältnissen und mindestens eines Ihrer Kinder lebt bei Ihnen im Haushalt? Dann könnten Sie Beiträge an den Mietzins ihrer Wohnung erhalten.

Erhalten Sie Alimente (Unterhaltszahlungen) nicht korrekt?

Wir unterstützen Sie bei der Alimentenhilfe mit Beratung, Inkassohilfe und Indexberechnung. Auch für Ihre Kinder könnte eine Alimentenbevorschussung in Frage kommen.

Ist Ihr Kind volljährig und noch nicht 25 Jahre alt?

Wenn sich Ihr Kind in einer Erstausbildung befindet, zählt es für die Berechnung von Einkommen und Vermögen in der Regel noch zum elterlichen Haushalt. Dies gilt für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren und selbst dann, wenn es nicht mehr bei den Eltern oder einem Elternteil lebt.

Sind Sie oder jemand in Ihrem Haushalt auf einen Rollstuhl angewiesen?

Dann könnten Sie Anspruch auf Mietzinsbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen haben. Diese Leistung wird in anderen Kantonen nicht angeboten.

Unterstützen Sie Familienangehörige?

Wir haben für Sie eine spezielle Ratgeberseite eingerichtet, die Ihnen insbesondere einen Überblick über Leistungen der Pflegefinanzierung und Behindertenhilfe gibt.

Machen Sie den Kurztest und erhalten Sie eine Übersicht, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben könnten.
Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da!

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