Ratgeber für Ihre Situation beim Älterwerden

Ab einem Alter von 60 Jahren können Sie zusätzlich von speziellen Leistungen profitieren, wenn Sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Von den Prämienverbilligungen, Überbrückungsleistungen und der Pflegefinanzierung profitieren Sie auch schon vor Eintritt ins Rentenalter.

Sind Ihre Krankenkassenprämien zu teuer?

Sie leben in wirtschaftlich beschränkten Verhältnissen und die Krankenkassenprämien stellen daher eine hohe Belastung für Sie dar? Dann sollten Sie sich für Prämienverbilligungen anmelden. Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligungen haben, erhalten Sie auch Zugang zu weiteren Vergünstigungen.

Sind Ihre Lebenshaltungskosten zu hoch?

Wenn Sie bereits eine AHV oder IV Rente beziehen und es Ihnen dennoch schwer fällt, die Ausgaben für die Ihre Lebenshaltungskosten zu bezahlen können Sie sich für Ergänzungsleistungen anmelden.

Haben Sie Ihre Arbeitsstelle verloren?

Im Fall der Arbeitslosigkeit können Sie sich ab dem Alter von 60 Jahren für Überbrückungsleistungen anmelden, um Ihre minimalen Lebenskosten zu decken. Sollten Sie schon eine AHV oder IV Rente beziehen, melden Sie sich direkt für Ergänzungsleistungen an.

Sind Sie angewiesen auf Pflege?

Sofern Sie vorübergehend oder dauerhaft auf ambulante Pflege (wie Spitex) oder einen Heimaufenthalt angewiesen sind, könnten Sie von der Pflegefinanzierung profitieren.

Leben Sie mit einer Beeinträchtigung?

Wenn Sie mit einer Beeinträchtigung leben und Sie noch keine AHV Rente beziehen, haben Sie Anspruch auf Behindertenhilfe. Sobald Sie eine Altersrente beziehen, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Sind Sie oder jemand in Ihrem Haushalt auf einen Rollstuhl angewiesen, dann könnten Sie Anspruch auf Mietzinsbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen haben.

Machen Sie den Kurztest und erhalten Sie eine Übersicht, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben könnten.
Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da!

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