Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?

   

  • In der Zusage wird Ihnen der Betrag und der Beginn der Zahlungen genannt. Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen. 
  • Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen ab Erreichen des Rentenalters wird automatisch geprüft. Sie erhalten hierzu spätestens 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters eine Mitteilung und müssen nicht erneut alle Belege einreichen.
  • Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, brauchen Sie in den folgenden Jahren keine neue Anmeldung vorzunehmen.
  • ABER: Wenn sich Ihre private oder finanzielle Lebenssituation ändert, müssen Sie dies sofort schriftlich per E-Mail oder per Brief melden. Legen Sie Nachweise (falls vorhanden) in Kopie bei. 
    Zu viel erhaltene Zahlungen müssen sonst eventuell zurückbezahlt werden. Zu gering erhaltene Zahlungen können erst ab Ihrer Änderungsmeldung erhöht werden.  

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie bitte bei uns nach. Wir sind für Sie da!

Amt für Sozialbeiträge 
Überbrückungssleistungen
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
Telefonnummer 061 267 86 66
E-Mail: asb@bs.ch

Wichtig zu wissen

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