Wann und wo können Sie sich anmelden?

Melden Sie sich für Überbrückungsleistungen an, sobald Sie

  • über 60 Jahre alt sind,
  • frühestens im Monat Ihres 60. Geburtstages keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder mehr haben,
  • und zusätzlich kein oder wenig Vermögen haben, d.h. weniger als 50’000 Franken (Alleinstehende) oder 100’000 Franken (Ehepaare).

Melden Sie sich so bald wie möglich an, denn Sie erhalten Überbrückungsleistungen in der Regel ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Nur in Ausnahmefällen können Leistungen rückwirkend ausbezahlt werden.

Ob und in welcher Höhe Sie Überbrückungsleistungen erhalten, wird für Sie persönlich überprüft.

Sie wohnen im Kanton Basel-Stadt?

Dann sind Sie bei uns im Amt für Sozialbeiträge (ASB) an der richtigen Stelle.
So melden Sie sich an.

Sie haben in der Schweiz gewohnt und wohnen jetzt in einem EU/EFTA-Staat?

Dann wenden Sie sich an die Ausgleichskasse des Kantons oder an die AHV-Zweigstelle der Gemeinde, wo Sie zuletzt in der Schweiz gewohnt haben. Übersicht der AHV Ausgleichskassen/Zweigstellen

Sie haben nie in der Schweiz gelebt?

Dann ist die Durchführungsstelle am Sitz der letzten Arbeitgeberin oder des letzten Arbeitsgebers in der Schweiz zuständig. 

Sie wissen nicht, wo zuletzt AHV-Beiträge für Sie eingezahlt wurden?

Bestellen Sie sich Ihren individuellen AHV-Kontoauszug. Sie können diesen auch gleich der Anmeldung beilegen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind für Sie da!

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