Wie viel Geld können Sie erwarten?

Die Überbrückungsleistungen betragen pro Jahr maximal bis zu 45’225 Franken (für Alleinstehende) und 67’838 Franken (für Ehepaare).

Wie hoch die Überbrückungsleistungen sind, wird für Sie ganz persönlich berechnet


Stark vereinfacht lässt sich der Anspruch auf Überbrückungsleistungen so berechnen: 
+anerkannte Ausgaben 
-anrechenbare Einnahmen 
= Anspruch auf Überbrückungsleistungen

Als Ausgaben werden zum Beispiel anerkannt:

  • ein fixer Betrag für den Lebensbedarf, zum Beispiel Ausgaben für Essen, Kleider oder Freizeit
  • die Miete für Ihre Wohnung bis zu einem Höchstbetrag
  • die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung

Als Einnahmen werden vor allem angerechnet:

  • ein Erwerbseinkommen, das heisst: ein Lohn für eine Arbeit. 
  • ein Anteil Ihres Vermögens (falls vorhanden).
     

Wichtig zu wissen

  • Überbrückungsleistungen erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen sich dafür anmelden.
  • Es zählt das Haushaltseinkommen und -vermögen: Leben Sie mit einer (Ehe-)Partnerin oder einem (Ehe-)Partner und/oder Ihrem Kind oder Ihren Kindern zusammen? Dann ist auch deren Einkommen und Vermögen wichtig.
  • Haben Sie Vermögen verschenkt? Das verschenkte Vermögen zählt bei der Berechnung des Anspruchs zu Ihrem Vermögen. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Jahre die Schenkung zurückliegt.
  • Ferienwohnungen und vermietete Liegenschaften zählen bei der Berechnung Ihres Vermögens, Ihre selbstbewohnte Liegenschaft dagegen nicht.

 

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