Haben Sie einen Anspruch?

Sie könnten Überbrückungsleistungen erhalten, wenn Sie

  1. 60 Jahre alt sind,
  2. frühestens im Monat Ihres 60. Geburtstages keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder mehr haben,
  3. während 20 Jahren oder länger AHV einbezahlt haben 
    • davon mindestens 5 Jahre nach Ihrem 50. Geburtstag
    • und Ihr AHV-pflichtiges Einkommen in diesen Jahren jeweils 21’500 Franken pro Jahr oder mehr betrug, 
  4. nicht mehr als 50 000 Franken (Alleinstehende) oder 100 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben und
  5. Kosten haben, die Ihre Einnahmen übersteigen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Ansprüche erfüllen, melden Sie sich direkt bei uns. Wir gehen diese Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Wir sind für Sie da!

Wichtig zu wissen

  • Es lohnt sich, einen Anspruch zu prüfen, wenn Ihr Einkommen als Einzelperson geringer ist als 3'500 Franken im Monat. Melden Sie sich hierfür an. Wie melde ich mich an?
  • Erhalten Sie bereits eine Rente der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) oder der IV (Invalidenversicherung), melden Sie sich direkt für die Ergänzungsleistungen an.
  • Ihr Anspruch besteht in der Regel ab dem Monat, in dem Sie das offizielle Anmeldeformular einreichen.
  • Sie leben im Ausland in einem EU/EFTA-Staat, besitzen die Schweizer Nationalität oder die eines EU-/EFTA-Mitgliedstaates: auch dann können Sie Überbrückungsleistungen beantragen.

 

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