Wie werden die Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung berechnet?
Wie werden die Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung berechnet?
Für die Ermittlung der Beitragshöhe wird auf die Einstufung bei der Prämienverbilligung (PV) abgestellt.
• Einkommensgruppe PV 1-6 500 Franken / Monat oder 6'000 Franken / Jahr
• Einkommensgruppe PV 7-12 375 Franken / Monat oder 4'500 Franken / Jahr
• Einkommensgruppe PV 13-17 250 Franken / Monat oder 3'000 Franken / Jahr
• Einkommensgruppe PV 18-22 125 Franken / Monat oder 1'500 Franken / Jahr
Ein allfälliger Anspruch besteht ab Folgemonat der Antragsstellung. Liegt der vertraglich festgelegte Jahresmietzins (exkl. Nebenkosten) der Wohnung unterhalb der Höhe des bemessenen Beitragsanspruchs, entspricht der Beitrag höchstens dem Betrag des tatsächlich geschuldeten Jahresmietzinses.