Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?

  • In der Zusage wird Ihnen die Höhe des Beitrags genannt. Das Geld wird Ihnen direkt monatlich überwiesen.
  • Die Zusage gilt, so lange sich an Ihrer Lebenssituation nichts ändert. Sie müssen im folgenden Jahr keine neue Anmeldung vornehmen.
  • Wir überweisen Ihnen die Beiträge ab dem ersten Monat nach Einreichung des Antrags. Für die Zeit vor Ihrer Anmeldung (rückwirkend) werden keine Beiträge gewährt.

Meldepflicht bei wesentlich geänderten Verhältnissen

Wesentliche Veränderungen müssen Sie uns sofort melden. Dazu gehören:

  • Änderungen an Ihrer finanziellen Situation +/- 20% (z.B. Einnahmen, Vermögen)
  • Wohnungswechsel (Umzug/Wegzug)
  • Auszug / Einzug von Mitbewohner/innen
  • Zivilstandesänderung
  • Änderung der Zahlungsverbindung

Melden Sie uns diese Veränderungen schriftlich oder per E-Mail. Legen Sie nach Möglichkeit Nachweise bei. Schreiben Sie bitte Name, Vorname und Versicherten-Nummer auf die Nachweise. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie bei uns nach.

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