Haben Sie einen Anspruch?
Sie könnten einen Beitrag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung erhalten, wenn
- mindestens eine Person in Ihrem Haushalt dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist,
- die Person im Rollstuhl Anspruch auf Prämienverbilligung hat,
- die Person im Rollstuhl keine Ergänzungsleistungen zur AHV / IV oder Sozialhilfe bezieht,
- Sie seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind,
- die Wohnung maximal ein Zimmer mehr als die Anzahl der Bewohnenden hat. Halbe Zimmer werden nicht gerechnet. Beispielsweise gelten 3,5 Zimmer als eine 3-Zimmer-Wohnung.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Einstufung bei der Prämienverbilligung (PV):
Einkommensgruppe Prämienverbilligung (PV) |
Beitrag |
Beitrag pro Jahr |
---|---|---|
1 - 6 | 500 | 6'000 |
7 - 12 | 375 | 4'500 |
13 - 17 | 250 | 3'000 |
18 - 22 | 125 | 1'500 |
In einzelnen Fällen kann es sein, dass die Beiträge höher sind als die Jahresmiete (exklusive Nebenkosten), die Sie bezahlen müssen. Dann wird der Beitrag maximal so hoch sein wie die tatsächlich zu zahlende Miete.
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