Was müssen Sie tun?

Falls Sie die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen und davon ausgehen, dass Sie Anspruch auf Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung haben, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  • Antragsformular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und an das Amt für Sozialbeiträge senden: Antragsformular
  • Legen Sie dem Antragsformular die folgenden Unterlagen bei:

 Mietvertrag, letzter Nachtrag/Mietzinsanpassung und aktuelle             Mietzinsquittung 

 Nachweis Voraussetzungen für den Erhalt eines Rollstuhls

 

Was sind Ihre Pflichten?

Jede wesentliche Änderung in den für den Beitragsanspruch massgebenden Verhältnissen ist von den Bezügerinnen und Bezügern dem Amt für Sozialbeiträge zu melden. So zum Beispiel:

  • Für die Prämienverbilligung wesentliche Veränderungen (z.B. Einkommens-, Haushaltsveränderungen)
  • Wohnungswechsel, Mietzinsänderungen
  • Auszug/ Einzug von Mitbewohnern
  • Zivilstandesänderung
  • Änderung der Zahlungsverbindung

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