Sie erhalten eine Absage: wie weiter?

Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Wenden Sie sich an die Sozialhilfe.

Lassen Sie sich telefonisch beraten oder kommen Sie auch ohne Termin persönlich vorbei. Gerne können Sie einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu verhindern. Wir sind für Sie da!

 

Mögliche Gründe für eine Absage:

  • Sie haben keinen Anspruch auf eine Rente der IV oder AHV.
  • Ihr Vermögen überschreitet die Vermögensschwelle von 100'000 Franken (200’000 Franken für Paare, 50‘000 Franken für Kinder).
  • Ihr anrechenbares Haushaltseinkommen bzw. -vermögen ist höher als die anerkannten Ausgaben.
  • Sie halten sich mehr als 90 Tage ohne wichtigen Grund im Ausland auf oder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland.
  • nur für Beihilfen: Sie wohnen weniger als 10 Jahre im Kanton Basel-Stadt.

Weiterführende Links und Organisationen:

Hier finden Sie weitere generelle Informationen zu Ergänzungsleistungen (EL)

Hier finden Sie zusätzliche Unterstützungsangebote falls Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben:

Hier finden Sie Unterstützungsangebote gezielt für ältere Menschen:

Unterstützung für alle Themen und Fragen von Kindern und Jugendlichen: Pro Juventute beider Basel

Unterstützung rund um alle Wohnungsthemen erhalten Sie hier: Soziale Wohnungsvermittlung und Kontaktstelle Wohnbegleitung

Hier erhalten Sie Unterstützung für Übersetzungshilfe und Beratung in 14 verschiedenen Sprachen: GGG Migration

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