Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?

  

  • In der Zusage wird Ihnen der Betrag und der Beginn der Zahlungen genannt. Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen. Ein Teil der Leistung wird zur Deckung Ihrer Krankenkassenprämie direkt an die Krankenkasse gezahlt.
  • Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, brauchen Sie in den folgenden Jahren keine neue Anmeldung vorzunehmen.
  • Wenn sich Ihre private oder finanzielle Lebenssituation ändert, müssen Sie dies sofort melden. 
    - Zu viel erhaltene Zahlungen müssen sonst eventuell zurückbezahlt werden.
    - Zu gering erhaltene Zahlungen können erst ab Ihrer Änderungsmeldung erhöht werden.
  • Melden Sie Ihre aktuelle Situation schriftlich per E-Mail oder per Brief. Legen Sie Nachweise (falls vorhanden) in Kopie bei. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie bitte bei uns nach.

    Amt für Sozialbeiträge
    Ergänzungsleistungen
    Grenzacherstrasse 62
    4005 Basel
    Telefonnummer 061 267 86 66
    E-Mail: asb@bs.ch
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton wechseln, melden Sie sich bei uns ab.
  • Wenn Sie ins Ausland umziehen oder sich länger als 90 Tage im Kalenderjahr ohne wichtigen Grund im Ausland aufhalten, erhalten Sie keine Ergänzungsleistungen mehr. Bitte melden Sie uns auch jede kürzere Abwesenheit.
  • Wenn Sie ein Vermögen ab einer bestimmten Höhe hinterlassen, werden Ihre Erben eventuell zur Rückzahlung für bezogene Leistungen verpflichtet.
  • Wenn Sie Ergänzungsleistungen erhalten, profitieren Sie von weiteren Vorteilen, wie zum Beispiel einem Beitrag ans U-Abo oder der Befreiung von der Radio- und Fernsehgebühr (SERAFE). Ausserdem haben Sie auch Anspruch auf weitere Leistungen des ASB, dies teilweise automatisch. Machen Sie den Kurztest: Welche Leistungen kommen für mich in Frage?

 

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