Wann und wo können Sie sich anmelden?

Am besten melden Sie sich gleich für Ergänzungsleistungen an, sobald Sie eine AHV- oder IV-Rente zugesichert bekommen.

Sie erhalten Ergänzungsleistungen in der Regel ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Nur in Ausnahmefällen können Leistungen rückwirkend ausbezahlt werden.

Sie wohnen im Kanton Basel-Stadt?
Dann sind Sie hier beim Amt für Sozialbeiträge (ASB) an der richtigen Stelle.

Fragen und Anliegen zur Deckung von Krankheits- und Behinderungskosten können Sie direkt an unsere Fachspezialisten stellen:
Telefon: 0 61 267 91 00
E-Mail: asb-elkk@bs.ch

Sie wohnen in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde. 

Wichtig zu wissen

  • Ergänzungsleistungen erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen sich dafür anmelden.
  • Beihilfen erhalten Sie automatisch, sofern Sie Ergänzungsleistungen erhalten und die Voraussetzungen dazu erfüllen. Die Beihilfen sind eine besondere Leistung des Kantons Basel-Stadt.

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