Wie viel Geld können Sie erwarten?

Wie hoch die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind, wird für Sie ganz persönlich berechnet. Es kommt zum Beispiel auch darauf an, ob Sie zuhause oder im Heim wohnen.

Leben Sie mit einer (Ehe-)Partnerin oder einem (Ehe-)Partner und/oder Ihrem Kind oder Ihren Kindern zusammen? Dann sind auch Informationen zu deren Einkommen und Vermögen wichtig.

Stark vereinfacht lässt sich der Anspruch auf Ergänzungsleistungen so berechnen:

anerkannte Ausgaben minus anrechenbare Einnahmen = Anspruch auf Ergänzungsleistungen

Als Ausgaben werden zum Beispiel anerkannt:

  • Ein fixer Betrag für den Lebensbedarf, zum Beispiel Ausgaben für Essen, Kleider oder Freizeit.
  • Die Miete für Ihre Wohnung bis zu einem Höchstbetrag.
  • Die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung.

Als Einnahmen werden vor allem angerechnet:

  • Renten von AHV, IV und Pensionskasse (BVG, berufliche Vorsorge).
  • Ein eventuelles Erwerbseinkommen, das heisst: ein Lohn für eine Arbeit.
  • Ein Anteil Ihres Vermögens (falls vorhanden).

Rechnen Sie provisorisch aus, ob Sie Ergänzungsleistungen erhalten und wie hoch diese etwa sein könnten. Diese Auswertung erfolgt völlig anonym, Ihre Daten werden nirgends gespeichert.

Ergibt die provisorische Berechnung keinen oder nur einen für Sie zu geringen Anspruch, melden Sie sich für eine genaue Prüfung bei der für Sie zuständigen Stelle.

Wichtig zu wissen

  • Haben Sie Vermögen verschenkt? Eine Schenkung wird wie noch bestehendes Vermögen betrachtet. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Jahre die Schenkung zurückliegt.
  • Ferienwohnungen und vermietete Liegenschaften zählen bei der Berechnung, Ihre selbstbewohnte Liegenschaft dagegen nicht.

 

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