Einrichtungen der Behindertenhilfe

Verbundsystem Kanton Basel-Stadt (VeBS)

Gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) muss der Kanton gewährleisten, dass Personen mit Behinderung mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt ein bedarfsgerechtes Angebot an Institutionen der Behindertenhilfe zur Verfügung steht. Dies soll durch das VerBundSystem Basel-Stadt (VeBS) unterstützt werden, welches bei Personen aktiviert wird, welche grosse Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Wohn- und / oder Tagesstrukturplatz zu finden.

Die Anmeldung und das Merkblatt zum VeBS befinden sich hier

Sollten Sie sofort auf das VeBS angewiesen sein, melden Sie sich bitte hier.

 

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Angebotsübersicht

Auf der überregionalen Plattform meinplatz.ch  finden Sie seit April 2021 eine Übersicht über die ambulanten und stationären Leistungen der Behindertenhilfe und die Verfügbarkeiten im Kanton Basel-Stadt. Das Angebot der freien Plätze in den Einrichtungen wird mindestens einmal monatlich von den Institutionen aktualisiert.

Für weitere Unterstützung bei der Wohnplatzsuche stehen Ihnen die  Beratungsstellen zur Verfügung.

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Leistungsangebote Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt arbeitet zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Behindertenhilfe mit rund vierzig privaten Trägern eng zusammen. Die Einrichtungen umfassen neben den in kantonaler Hand befindlichen Heimen und Tagesstätten von LIV - Leben in Vielfalt zahlreiche weitere Angebote im Wohn- sowie im Tagesstrukturbereich.

Alle stationären Angebote aus den Lebensbereichen Wohnen und Tagesstruktur heissen IFEG-Angebote, da sie ursprünglich durch das „Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen“ geregelt worden sind.

Seit 2019 unterstehen bis auf ein Wohnheim alle stationären Wohnangebote der IVSE. IVSE-Wohnheime sind Wohnheime, die der Interkantonalen Vereinbarung der Sozialen Einrichtungen angehören. Bei diesen Einrichtungen ist, im Gegensatz zu Nicht-IVSE-Wohnheimen, auch die Finanzierung für Menschen geregelt, die ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt haben.

Die Behindertenhilfe verfolgt das Prinzip, dass jeder Mensch neben seiner Wohnlösung auch Leistungen einer am individuellen behinderungsbedingten Bedarf orientierten Tagesstruktur in Anspruch nehmen kann. Je nach Fähigkeiten kann das eine Beschäftigung (ohne Arbeitsvertrag und ohne Lohn) oder eine Arbeit (mit Arbeitsvertrag und Lohn, sowieso Produktionscharakter) sein. Beschäftigung findet als „Betreute Tagesgestaltung“ in Tagesstätten statt. Die „Begleitete Arbeit“, wird als Leistung in Werkstätten und auf sonstigen geschützten oder integrativen Arbeitsplätzen angeboten. Auch diese Leistungen unterstehen im Kanton Basel-Stadt sämtlich der IVSE.

Seit dem Systemwechsel auf den 01.01.2017 werden alle stationären Angebote in Basel-Stadt bis spätestens 2023 in ein System von Normkosten und –tarifen überführt. Die Fortschritte sind in den jährlichen Datenberichten zu Handen der beiden Regierungsräte beschrieben. Gleichzeitig werden auf Basis der Datenberichte die Normkostenzielwerte in beiden Kantonen durch den Regierungsrat bewilligt.

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