Wer hat auf was Anspruch?
Sie können Leistungen der Behindertenhilfe beantragen, wenn Sie
- volljährig sind,
- eine IV-Rente beziehen oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% aufweisen, und
- im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben.
Der Kanton übernimmt die Kosten
- der betreuten Tagesgestaltung,
- der begleiteten Arbeit und
- die Betreuungskosten im Bereich Wohnen.
Wichtig zu wissen
- Im Bereich Wohnen tragen Sie die Objektkosten selbst: Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Ihre Miete und deren spezielle Einrichtung für Ihre Bedürfnisse. Zur Bezahlung verwenden Sie die IV-Rente, Beiträge von Versicherungen oder die Ergänzungsleistungen.
- Sie können sich bei uns anmelden und Angebote von Institutionen aus der ganzen Schweiz nutzen. Einzige Voraussetzung: Die Institution muss eine IVSE-Anerkennung haben.
Für die Behindertenhilfe anmelden.
Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen.