Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Einkommensgrenzen und Prämienbeiträge
Im Kanton Basel-Stadt erhalten Sie Prämienbeiträge an die Grundversicherung nach KVG, wenn Ihr massgebendes Einkommen die vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen werden ab 1. Juli 2019 um vier auf 22 Gruppen erhöht. Die dazu notwendigen Daten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Einkommenstabelle (PDF, 58 KB)
Für Haushalte mit mehr als acht Personen ist diese Tabelle um jeweils 4'000 Franken pro weitere Person zu ergänzen.
- Für Zuzüger/innen aus anderen Kantonen sind wir erst ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Umzug zuständig. Stellen Sie deshalb Ihren Antrag am besten im November oder Dezember des Jahres, in welchem Sie nach Basel gezogen sind. Im Zuzugsjahr ist jener Kanton für die Ausrichtung der Prämienverbilligung zuständig, in welchem sie am 1. Januar den Wohnsitz hatten.
- Zuzüger/innen aus dem Ausland haben Anspruch ab Versicherungsbeginn, sofern der Antrag innert drei Monaten ab Zuzug eingereicht wird. Bei einer späteren Antragsstellung beginnt der Anspruch ab Folgemonat der Antragsstellung.
- Antrag auf einen Zuschlag / Bonus: Falls Sie und/oder Ihre Familie in einem alternativen KVG-Versicherungsmodell versichert sind, reichen Sie dem Amt für Sozialbeiträge unverzüglich die aktuelle/n KVG-Versicherungspolice/n ein. Falls Sie in ein solches Modell wechseln wollen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (Kündigungsfristen usw.). Die aktuelle KVG-Versicherungspolicen müssen jährlich eingereicht werden.
Wie funktioniert die Auszahlung?
Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert.