Zusage: was tun?
- Nach etwa 2 Monaten erhalten Sie eine schriftliche Zusage mit dem Betrag Ihrer Prämienverbilligung. Die Verfügung gilt ab dem Folgemonat der Antragsstellung.
- Der Betrag der Prämienverbilligung wird direkt an Ihre Krankenversicherung ausgezahlt und von ihrer Prämienrechnung abgezogen.
- Sie brauchen in den folgenden Jahren keinen weiteren Antrag zu stellen.
- Änderungen an Ihrer finanziellen Situation +/- 20% sowie Krankenkassenwechsel melden Sie uns bitte sofort.
Veränderungen sofort melden
- Sinkt Ihr Haushaltseinkommen um 20% während mindestens 3 Monaten, haben Sie ab dem vierten Monat (seit der Veränderung) Anspruch auf eine höhere Prämienverbilligung.
- Steigen Ihre Einkünfte um mehr als 20% kann es sonst sein, dass Sie
a) bei Verletzung der Meldepflicht Prämienbeiträge zurückzahlen müssen und
b) eine Gebühr zahlen.
Melden Sie Ihre aktuelle Situation bitte schriftlich per E-Mail unter asb-pv@bs.ch oder per Brief Legen Sie allfällige Nachweise in Kopie bei.
Postadresse
Kanton Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge
Prämienverbilligung
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
Wichtig zu wissen
Als Bezüger:in von Prämienverbilligungen haben Sie automatisch Anspruch auf weitere Vergünstigungen rund um
- Schule & Betreuung,
- Freizeit & Bildung sowie
- Leistungen von Gesundheitsdiensten.
Mehr dazu im Merkblatt
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