Zusage: was tun?

  • Nach etwa 2 Monaten erhalten Sie eine schriftliche Zusage mit dem Betrag Ihrer Prämienverbilligung. Die Verfügung gilt ab dem Folgemonat der Antragsstellung.
  • Der Betrag der Prämienverbilligung wird direkt an Ihre Krankenversicherung ausgezahlt und von ihrer Prämienrechnung abgezogen.
  • Sie brauchen in den folgenden Jahren keinen weiteren Antrag zu stellen.
  • Änderungen an Ihrer finanziellen Situation +/- 20% sowie Krankenkassenwechsel melden Sie uns bitte sofort.

Veränderungen sofort melden

  • Sinkt Ihr Haushaltseinkommen um 20% während mindestens 3 Monaten, haben Sie ab dem vierten Monat (seit der Veränderung) Anspruch auf eine höhere Prämienverbilligung.
  • Steigen Ihre Einkünfte um mehr als 20% kann es sonst sein, dass Sie

a) bei Verletzung der Meldepflicht Prämienbeiträge zurückzahlen müssen und

b) eine Gebühr zahlen.

Melden Sie Ihre aktuelle Situation bitte schriftlich per E-Mail unter asb-pv@bs.ch oder per Brief Legen Sie allfällige Nachweise in Kopie bei.

Postadresse
Kanton Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge
Prämienverbilligung
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel

Wichtig zu wissen

Als Bezüger:in von Prämienverbilligungen haben Sie automatisch Anspruch auf weitere Vergünstigungen rund um

  • Schule & Betreuung,
  • Freizeit & Bildung sowie
  • Leistungen von Gesundheitsdiensten.

Mehr dazu im Merkblatt

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