Formulare & Merkblätter
VerBundSystem Kanton Basel-Stadt (VeBS)
Gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) muss der Kanton gewährleisten, dass Personen mit Behinderung mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt ein bedarfsgerechtes Angebot an Institutionen der Behindertenhilfe zur Verfügung steht. Dies soll durch das VerBundSystem Basel-Stadt (VeBS) unterstützt werden, welches bei Personen aktiviert wird, welche grosse Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Wohn- und / oder Tagesstrukturplatz zu finden.
VerBundSystem
Eine Übersicht über die Angebote der Behindertenhilfe und die freien Plätze finden Sie hier.
Koordinationsliste Behindertenhilfe (KoLB)
Wer einen Wohn- und / oder Tagesstrukturplatz im Bereich der Behindertenhilfe im Kanton Basel-Stadt sucht, füllt das Formular «Bedarfsnachweis» aus. Dieses Formular wird an die Abteilung Behindertenhilfe weitergeleitet, welche eine Priorisierung vornimmt und die Angaben den Einrichtungen mit einem freien Platz zur Verfügung stellt.
Merkblatt zur Koordinationsliste Behindertenhilfe
Bedarfsnachweis als Voraussetzung zur Kostenübernahme
Ein Bedarfsnachweis ist erforderlich für Personen, welche bereits vor 2017 Leistungen der Behindertenhilfe in Anspruch genommen haben und:
• ihren Aufenthalt in einem Wohn- und / oder Tagesstrukturangebot in einem Kanton ohne Bedarfsermittlungsverfahren verlängern wollen, oder
• zu einem anderen Anbieter der ambulanten Wohnbegleitung wechseln wollen, oder
• mehr Leistungen beim bisherigen Anbieter der ambulanten Wohnbegleitung in Anspruch nehmen wollen.
Anmeldung individuelle Bedarfsermittlung
Reguläre Anmeldung: Die Anmeldung zur Bedarfsermittlung erfolgt für alle Personen mit (IVSE-) Zuständigkeit Basel-Stadt mittels dem folgenden bikantonalen Anmeldeformular:
Reguläre Anmeldung Bedarfsermittlung
Beschleunigtes Verfahren: Für die Nutzung des beschleunigten Verfahrens gemäss § 19 BHV bzw. einen sofortigen Eintritt ist ergänzend und gemeinsam mit der leistungserbringenden Institution der folgende „Antrag auf vorläufige IVSE Kostenübernahmegarantie bei beschleunigtem Verfahren“ zu verwenden:
Beschleunigte Anmeldung Bedarfsermittlung
Schweigepflichtsentbindung: Ggf. ist es notwendig, dass das Amt für Sozialbeiträge direkt mit Institutionen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der individuellen Bedarfsermittlung austauscht. Zur Entbindung von der Schweigepflicht kann die folgende Vorlage genutzt werden:
Schweigepflichtsentbindung - Einwilligung zur Bekanntgabe von Personendaten
Gesuche um Kostenübernahme
Mit dem Gesuch um Kostenübernahme wird durch die leistungserbringende Institution aus dem Kanton Basel-Stadt die Übernahme der Kosten beantragt. Aufgrund unterschiedlicher Leistungsarten und Kostenträger kommen dafür verschiedene Dokumente in Frage:
- IVSE-Gesuch für stationäre Angebote der Basler IFEG-Institutionen
Gesuch_KÜG_IVSE
- Gesuch für ambulante Wohnbegleitung (AWB) gemäss IHP für Basler IV-Rentner ab 2017
Gesuch_KÜG_AWB_IHP
- Nicht-IV-Rentner und AWB: Gesuch für die Finanzierung durch andere Kostenträger (Sozialhilfe, IV-Taggeld, etc.) für stationäre Angebote sowie ambulante Wohnbegleitung (awb/iawb)
Gesuch_KÜG_NICHT-IV_und-AWB
- Persönliches Budget: Gesuch um Kostenübernahme für ein „Persönliches Budget“: Im Rahmen des Systemwechsels kann der Kanton neu auch Leistungen direkt dem Leistungsempfänger entgelten, wenn dieser zuvor nach Anmeldung zur Bedarfsermittlung den IHP-Prozess abgeschlossen hat.
Gesuch_KÜG_2018_Pers_Budget
- Antrag zur Einzelfallanerkennung von nicht IVSE-Institutionen: Kann kein geeignetes Wohn- und / oder Betreuungsangebot in einer IFEG-Institution des Kantons Basel-Stadt oder in einer ausserkantonalen Institution mit IVSE-Anerkennung gefunden werden, prüft die Behindertenhilfe die Anerkennung von inner- und ausserkantonalen Einrichtungen im Einzelfall. Diese haben die Mindestanforderungen zur Erbringung von Leistungen der Behindertenhilfe gemäss § 26 BHG BS und §§ 35 ff. BHV BS sicherzustellen. Bei der Bewilligung des Leistungsbezugs werden die vom Regierungsrat festgelegten Normkosten berücksichtigt.
Gesuch_Einzelfallanerkennung
Mutationsformular
Sämtliche Änderungen im Leistungsbezug (Austritte, angepasste Arbeitspensen, aber auch andere Veränderungen) sind mit dem Mutationsformular zu melden. Die Angaben sind in der Regel durch die/den Klient/in sowie den Leistungserbringenden am Ende zu bestätigen.
Mutationsformular BS