Formulare & Merkblätter

Anmeldung Verbundsystem Basel-Stadt (VeBS)

Wer trotz bestehender Beratungsangebote (zum Beispiel meinplatz.ch und INBES) grosse Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Wohn- und /oder Tagesstrukturplatz der Behindertenhilfe hat, kann Unterstützung durch das VeBS erhalten. Die Anmeldung zum VeBS stellt eine letzte Möglichkeit dar, die zur Unterstützung bei der Platzsuche dient.

Das Konzept mit den Kriterien für den Zugang, das Anmeldeformular sowie das Merkblatt VeBS finden sie wie folgt:

2021_Anmeldeformular-VeBS

2021_Merkblatt-zur-Anmeldung-VeBS

2021_ABH_VerBundSystem

Eine Übersicht über die Angebote der Behindertenhilfe und die freien Plätze finden Sie hier:

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Bedarfsnachweis für die Sozialhilfe und Abteilung Langzeitpflege

Das Formular Bedarfsnachweis wird ausschliesslich noch für die Sozialhilfe und die Schnittstelle zur Abteilung Langzeitpflege verwendet.

Merkblatt zum Ausfüllen des Bedarfsnachweises

Formular Bedarfsnachweis

Formular Bedarfsnachweis (PDF zum Ausdrucken)

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Anmeldung individuelle Bedarfsermittlung

Reguläre Anmeldung: Die Anmeldung zur Bedarfsermittlung erfolgt für alle Personen mit (IVSE-) Zuständigkeit Basel-Stadt mittels dem folgenden bikantonalen Anmeldeformular:

Reguläre Anmeldung Bedarfsermittlung

Beschleunigtes Verfahren: Für die Nutzung des beschleunigten Verfahrens gemäss § 19 BHV bzw. einen sofortigen Eintritt ist ergänzend und gemeinsam mit der leistungserbringenden Institution der folgende „Antrag auf vorläufige IVSE Kostenübernahmegarantie bei beschleunigtem Verfahren“ zu verwenden:

Beschleunigte Anmeldung Bedarfsermittlung

Schweigepflichtsentbindung: Ggf. ist es notwendig, dass das Amt für Sozialbeiträge direkt mit Institutionen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der individuellen Bedarfsermittlung austauscht. Zur Entbindung von der Schweigepflicht kann die folgende Vorlage genutzt werden:

Schweigepflichtsentbindung - Einwilligung zur Bekanntgabe von Personendaten

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Gesuche um Kostenübernahme

Mit dem Gesuch um Kostenübernahme wird durch die leistungserbringende Institution aus dem Kanton Basel-Stadt die Übernahme der Kosten beantragt. Aufgrund unterschiedlicher Leistungsarten und Kostenträger kommen dafür verschiedene Dokumente in Frage:

  • IVSE-Gesuch für stationäre Angebote der Basler IFEG-Institutionen

    Gesuch_KÜG_IVSE

     
  • Gesuch für ambulante Wohnbegleitung (AWB) gemäss IHP für Basler IV-Rentner ab 2017

    Gesuch_KÜG_AWB_IHP

     
  • Nicht-IV-Rentner und AWB: Gesuch für die Finanzierung durch andere Kostenträger (Sozialhilfe, IV-Taggeld, etc.) für stationäre Angebote sowie ambulante Wohnbegleitung (awb/iawb)

    Gesuch_KÜG_NICHT-IV_und-AWB

     
  • Persönliches Budget: Gesuch um Kostenübernahme für ein „Persönliches Budget“: Im Rahmen des Systemwechsels kann der Kanton neu auch Leistungen direkt dem Leistungsempfänger entgelten, wenn dieser zuvor nach Anmeldung zur Bedarfsermittlung den IHP-Prozess abgeschlossen hat.

    Gesuch_KÜG_2018_Pers_Budget
     
  • Antrag zur Einzelfallanerkennung von nicht IVSE-Institutionen: Kann kein geeignetes Wohn- und / oder Betreuungsangebot in einer IFEG-Institution des Kantons Basel-Stadt oder in einer ausserkantonalen Institution mit IVSE-Anerkennung gefunden werden, prüft die Behindertenhilfe die Anerkennung von inner- und ausserkantonalen Einrichtungen im Einzelfall. Diese haben die Mindestanforderungen zur Erbringung von Leistungen der Behindertenhilfe gemäss § 26 BHG BS und §§ 35 ff. BHV BS sicherzustellen. Bei der Bewilligung des Leistungsbezugs werden die vom Regierungsrat festgelegten Normkosten berücksichtigt.

    Gesuch_Einzelfallanerkennung

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Mutationsformular

Sämtliche Änderungen im Leistungsbezug (Austritte, angepasste Arbeitspensen, aber auch andere Veränderungen) sind mit dem Mutationsformular zu melden. Die Angaben sind in der Regel durch die/den Klient/in sowie den Leistungserbringenden am Ende zu bestätigen.

Mutationsformular BS

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Sozialhilfebeziehende aus BS für Leistungen der Behindertenhilfe in BS

Für Personen mit Wohnsitz Basel-Stadt und Kostenträgerschaft Sozialhilfe Basel-Stadt oder Sozialhilfe Riehen gelten beim Bezug von Leistungen der Behindertenhilfe Basel-Stadt (IFEG und AWB) besondere Verfahren. Sämtliche Informationen und die Links zu den benötigten Dokumenten können dem Merkblatt entnommen werden. Bei Fragen zu den Verfahren steht die Sozialhilfe gerne unter den Kontaktdaten im Merkblatt zur Verfügung.

Hinweis: Für die Ambulante Wohnbegleitung wurden die Verfahren per 01.01.2022 angepasst.

Merkblatt Verfahren Sozialhilfe.pdf

Bedarfsnachweis Verlängerung-SoHi.xlsx

 

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