Behindertenhilfe

Zum 01.01.2017 kam es zu einem Systemwechsel in der Behindertenhilfe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die wesentlichen Änderungen für betroffene Personen sind in der Broschüre „Mehr Mitbestimmung und Eigenverantwortung“ zusammengefasst.

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Behindertenhilfe im Kanton Basel-Stadt erfolgt durch die finanzielle Unterstützung von Anspruchsberechtigten sowie das Bereitstellen und Betreiben von geeigneten Angeboten in den Bereichen Wohnen, Tagesstruktur und Beratung.

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Abteilung Behindertenhilfe

Die Abteilung Behindertenhilfe im Amt für Sozialbeiträge sorgt in Zusammenarbeit mit privaten Trägerschaften und kantonalen Leistungserbringern für ein bedarfs- gerechtes, sorgfältig abgestimmtes und umfassendes Angebot zur Förderung der Selbständigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe von erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Sie koordiniert und steuert im Rahmen ihres gesetzlichen und politischen Auftrages die Leistungen von Einrichtungen der ambulanten und stationären Behindertenhilfe.

Grundlage für die Arbeit der Abteilung Behindertenhilfe ist das kantonale Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG). Es wurde gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft erarbeitet. Seit Inkrafttreten am 01.01.2017 steht weniger die Finanzierung der Institutionen („Objektfinanzierung“) sondern stärker die Finanzierung des individuellen Bedarfs im Vordergrund („Subjektfinanzierung“).

Im Kanton Basel-Stadt gibt es staatliche und private Leistungserbringer der Behindertenhilfe.

Der Kanton führt unter der Bezeichnung LIV – Leben in Vielfalt an verschiedenen Orten in der Stadt Wohnheime mit  integrierten Tagestrukturangeboten. Damit stellt er sicher, dass auch Menschen mit multiplen Betreuungsbedarfen ein geeignetes Angebot finden.

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Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Seit 2021 ist im Kanton Basel-Stadt das erste kantonale Behindertenleichstellungs- gesetz der Schweiz in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt hat die entsprechende Fachstelle offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Die Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) überwacht und koordiniert die Umsetzung der Behindertenrechte. Sie berät den Kanton, die Gemeinden, Institutionen und Private, die Leistungen für die gesamte Bevölkerung anbieten. Grundlage für die Arbeit der Fachstelle ist das kantonale Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG).

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