Haben Sie einen Anspruch?

Wenn Ihre AHV- oder IV-Rente Ihre minimalen Lebenskosten nicht deckt, haben Sie gesetzlich Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes, diese nennen sich Ergänzungsleistungen.

Zu den minimalen Lebenskosten gehören zum Beispiel Ausgaben für tägliche Mahlzeiten, Kleidung, Medizin, Arztbesuche, Spital- oder Heimaufenthalt, Miete und Heizung.

Sie haben das Recht auf finanzielle Unterstützung, wenn

  1. Sie eine AHV-Rente oder eine IV-Rente bekommen,
  2. Sie in der Schweiz wohnen,
  3. Ihr Vermögen kleiner als 100’000 Franken ist (200’000 Franken für Paare, 50‘000 Franken für Kinder),
  4. Ihre Ausgaben grösser als Ihr Einkommen sind. Im Gesetz steht, welche Ausgaben anerkannt und welche Einnahmen angerechnet werden.

Spezialfälle:

  • Wenn Sie IV-Taggelder oder eine Hilflosenentschädigung beziehen, sowie in anderen seltenen Ausnahmefällen kann ebenfalls ein Anspruch bestehen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie unsicher sind.
  • Ausländerinnen und Ausländer aus nicht EU/EFTA-Staaten müssen normalerweise 10 Jahre am Stück in der Schweiz gelebt haben.
  • Flüchtlinge und Staatenlose müssen normalerweise 5 Jahre am Stück in der Schweiz gelebt haben.

für Ergänzungsleistungen anmelden

Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen könnten.

Wichtig zu wissen

  • Es lohnt sich, einen Anspruch zu prüfen, wenn Ihr Einkommen als Einzelperson geringer ist als 4'000 Franken im Monat. Melden Sie sich hierfür an.
  • Ihr Anspruch besteht in der Regel ab dem Monat, in dem Sie das offizielle Anmeldeformular einreichen.
  • Wenn Sie Ergänzungsleistungen erhalten, profitieren Sie von weiteren Vorteilen, wie zum Beispiel einem Beitrag ans U-Abo oder der Befreiung von der Radio- und Fernsehgebühr. Ausserdem haben Sie auch Anspruch auf weitere Leistungen des ASB, dies teilweise automatisch. Machen Sie den KurztestWelche Leistungen kommen für mich in Frage?

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