Vergütung von Care-Arbeit in der Behindertenhilfe ab 2024

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 12.12. 2023 die angepasste Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen beschlossen. Ab 2024 können im Bereich der Behindertenhilfe neu auch Betreuungsleistungen, die durch Familienangehörige erbracht werden, vergütet werden.

Das kantonale Gesetz über die Behindertenhilfe, welches 2017 in Kraft getreten ist, garantiert erwachsenen Menschen mit einer Behinderung einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Leistungen. Diese werden in der Regel durch institutionelle Anbietende erbracht. Mit der Anpassung der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten schliesst der Regierungsrat die Versorgungslücke bei der Betreuung durch Angehörige Zuhause. Ab 2024 können neu auch Betreuungsleistungen, die durch Familienangehörige erbracht werden, vergütet werden. Die beschlossene Anpassung ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben in ihrem gewohnten Umfeld führen können.

Der Kanton Basel-Stadt leistet mit der nun vorgenommenen Neuerung einen wichtigen Beitrag zur von der Schweiz ratifizierten Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention im Kanton Basel-Stadt sowie zur Anerkennung und Entschädigung von Care-Arbeit.

Die Leistungen der Behindertenhilfe stehen Personen mit einer IV-Rente und Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme der Leistung ist eine Anmeldung zur individuellen Bedarfsermittlung (IHP) bei der Behindertenhilfe Basel-Stadt notwendig. Die Informations- und Beratungsstellen (INBES) stehen interessierten Personen dabei kostenlos unterstützend zur Verfügung. Vergütet werden die durch den IHP festgestellten Betreuungsstunden zu maximalen Tarifen von 37 CHF/Stunde am Tage und zu 50 CHF/Stunde während der Nacht durch die Ergänzungsleistungen zur IV.

Weitere Informationen für Interessierte finden Sie unter den folgenden Links auf unserer Homepage:

- Behindertenhilfeanmeldung: Anmeldung zur Bedarfsermittlung bei der Behindertenhilfe: www.asb.bs.ch

- Kostenlose Beratung: Kontaktdaten der kostenlosen Informations- und Beratungsstellen (INBES) im Kanton Basel-Stadt unter: www.asb.bs.ch

- Ergänzungsleistungen: Merkblatt für die Krankheitskosten für Personen, die zu Hause leben: EL-Merkblatt Krankheitskosten zu Hause

 

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