Mangellage Strom und Gas: Weiteres Vorgehen kantonale Massnahmen

Aufgrund der möglichen Energie-Mangellage, hat der Regierungsrat im Herbst 2022 verschiedene kantonale Energiesparmassnahmen beschlossen. Da die Gefahr einer Energie-Mangellage zurzeit nicht mehr akut ist, passt der Regierungsrat die getroffenen Massnahmen per 5. April 2023 an. Unter dem Dach der Kantonalen Krisenorganisation laufen aber die Vorbereitungen auf mögliche zukünftige Energie-Mangelsituationen weiter.

Als Beitrag zur Verhinderung einer Energie-Mangellage hat der Regierungsrat zwischen September und Dezember 2022 verschiedene kantonale Massnahmen beschlossen, um den Verbrauch von Strom und Gas in der kantonalen Verwaltung zu reduzieren. Dies geschah im Einklang mit den nationalen Energiesparzielen und den Massnahmen in anderen Kantonen und Städten. Nachdem sich die Lage an den europäischen Energiemärkten seit Anfang 2023 entspannt hat und da dank der milden Witterung im zu Ende gehenden Winterhalbjahr ein geringerer Heizbedarf zu verzeichnen war, ist weitgehend sicher, dass es in diesem Frühjahr nicht mehr zu einer Strom- und Gas-Mangellage kommt.

Beim weiteren Vorgehen orientiert sich der Kanton Basel-Stadt an der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK). Diese beinhaltet, dass Sparbemühungen ohne Komfort- oder Nutzungseinschränkungen sowie Gewohnheiten zur sparsamen Energieverwendung permanent weitergeführt werden. Auch wenn die Gefahr einer akuten Mangellage aktuell nicht besteht, bleiben die Steigerung der Effizienz und Reduktion des Energieverbrauchs ein wichtiger Grundpfeiler der Energiewende und der Versorgungssicherheit.

Basierend auf der Empfehlung der EnDK hat der Regierungsrat bezugnehmend auf die getroffenen Energiesparmassnahmen folgendes beschlossen:

  • Der Regierungsrat hebt den Verzicht auf Objektanstrahlungen von öffentlichen Gebäuden und Brunnenanleuchtungen auf.
  • Die Sparkampagne «Basel spart Energie» wird beendet.
  • Als Sollwert für die Beheizung von Innenräumen in der kalten Jahreszeit wird für sämtlichen Liegenschaften des Verwaltungsvermögens eine Temperatur von 20 bis 21°C festgelegt.
  • Die Reduktion der Temperatur in den Fahrgasträumen der BVB auf 16°C wird beibehalten.
  • Die Reduktion der Beleuchtung in den städtischen Parkhäusern und im Veloparking unter dem Centralbahnplatz wurde bereits per 24. Februar 2023 aufgehoben.
  • Alle Massnahmen, die im Bereich der Steigerung der betrieblichen Effizienz und der Reduktion des Energieverbrauchs ohne wesentliche Komforteinbussen liegen, werden weitergeführt.

Energie-Mangellage: Ausblick Winter 2023/2024

Unter dem Dach der Kantonalen Krisenorganisation laufen die Vorbereitungen auf mögliche zukünftige Energie-Mangelsituationen weiter. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Energieversorgung in den kommenden Wintern werden betriebliche Massnahmen zur Einsparung von Energie und das Vorgehen in Mangelsituationen weiterentwickelt und vorangetrieben.

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