Bedarfsplanung Behindertenhilfe 2023-25 vom Regierungsrat verabschiedet

Der Regierungsrat hat am 7. März 2023 die Bedarfsplanung der Behindertenhilfe 2023 bis 2025 als Grundlage zur Sicherung der individuellen, gesetzlichen Leistungsansprüche beschlossen.

Mit der Bedarfsplanung der Behindertenhilfe erfüllen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft partnerschaftlich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen. Die inhaltlichen Entwicklungsschwerpunkte legen die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft speziell bei der ambulanten Wohnbegleitung und der Inklusion in der Arbeitswelt. Nach Ansicht von Expertinnen und Experten muss sich die Angebotsentwicklung in den Jahren 2023 bis 2025 insbesondere auf die Zunahme psychischer Beeinträchtigungen, die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft und den Anstieg der Anzahl Personen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten in Kombination mit schwerer geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung sowie schwerer Suchterkrankung ausrichten.

Die Bedarfsplanung finden Sie unter dem eingefügten Link:

www.asb.bs.ch/alter-behinderung/behindertenhilfe/gemeinsame-bedarfsplanung-bs-bl.html

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