Krankenversicherungsobligatorium nach KVG Jahresbericht 2021

Das Amt für Sozialbeiträge ist im Kanton Basel-Stadt für den Vollzug der Versicherungspflicht nach Krankenversicherungsgesetz zuständig und führt diese Aufgabe zusammen mit der Gemeinsamen Einrichtung KVG durch. Der Jahresbericht 2021 gibt einen Überblick über die im vergangenen Jahr ausgeübte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht wie auch über die Entwicklung der Rahmenbedingungen.

 

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht eine allgemeine Versicherungspflicht für Leistungen bei Krankheit und Unfall für die Wohnbevölkerung vor, aber auch für andere Personengruppen wie z.B. Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Diese Versicherungspflicht wird durch das Amt für Sozialbeiträge überprüft. Einzelne Ausschlussgründe lassen eine Ausnahme von der Versicherungspflicht zu, wofür ein Gesuch gestellt werden muss. Die Prüfung dieser Gesuche übernimmt die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG).

Die Entwicklung der Gesuche um Befreiung stand in den vergangenen zwei Jahren deutlich unter dem Einfluss der Pandemie. Aber auch Veränderungen der internationalen Beziehungen oder Gerichtsurteile können auf die Tätigkeit des ASB und der GE KVG einen Einfluss haben, so z.B. ein neues Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich in Folge des BREXIT.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: Jahresbericht KVG-Obligatorium 2021.

 

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