Erhöhung der Nebenkostenpauschale bei den Familienmietzinsbeiträgen per 1. Januar 2023

Basierend auf der vom Regierungsrat beschlossenen Erhöhung der Nebenkostenpauschale der Familienmietzinsbeiträge per 1.1.2023 werden sämtliche Beiträge neu berechnet.

Die angepasste Auszahlung erfolgt bereits mit dem Zahlungslauf im Januar 2023. Bezügerinnen und Bezüger der Familienmietzinsbeiträge müssen keinen neuen Antrag stellen. 

Bitte entnehmen Sie den vollständigen Text betreffend Erhöhung der Nebenkostenpauschale dem angefügten Link.

Erhöhung der Nebenkostenpauschale bei den Familienmietzinsbeiträgen per 1. Januar2023

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