Familienmietzinsbeiträge

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Familienmietzinsbeiträge des Kantons oder je nach Wohnung auch Verbilligung des Bundes erhalten.

Die rechtlichen Grundlagen dafür sind:

  • das kantonale Mietbeitragsgesetz (MBG)
  • das eidgenössische Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)

Familienmietzinsbeiträge gemäss MBG

Der Kanton Basel-Stadt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Familienmietzinsbeiträge nach Mietbeitragsgesetz (PDF, 34 KB) an Haushalte mit mindestens einem Kind. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Haushalts sowie von der Höhe des Mietzinses. Ausgerichtet werden kantonale Mietzinsverbilligungen zwischen 50 Franken und 1'060 Franken pro Monat.

Basierend auf der vom Regierungsrat beschlossenen Erhöhung der Nebenkosten- pauschale der Familienmietzinsbeiträge per 1.1.2023 werden sämtliche Beiträge neu berechnet. Die angepasste Auszahlung erfolgt bereits mit dem Zahlungslauf im Januar 2023. Bezügerinnen und Bezüger der Familienmietzinsbeiträge müssen keinen neuen Antrag stellen. 

Familienmietzinsbeiträge gemäss WEG

Im Kanton Basel-Stadt gibt es Mietwohnungen in Liegenschaften, die nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) des Bundes erstellt oder renoviert worden sind. An diese Liegenschaften leistet der Bund über zehn Jahre lang Beiträge zur generellen Senkung der Mietzinse. Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zusätzliche einkommenshabhängige Verbilligungen.  Auskunft- und Kontaktstellen sind die entsprechenden Liegenschaftsverwaltungen.