Informationen zur Krankenversicherung

Die Grundversicherung nach KVG bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang. Sie können Ihren Krankenversicherer frei wählen. Jede versicherungspflichtige Person muss aufgenommen werden. Ablehnungsgründe wie hohes Alter, bestehende Krankheit usw. gibt es in der Grundversicherung nicht. Jede Person, auch Kinder, bezahlt ihre eigene Prämie (einkommensunabhängige Kopfprämie, keine Arbeitgeberbeiträge).

Mehr Informationen zu konkreten Vergleichsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Linkseite zum Thema und in unseren Informationsblättern.

Es ist möglich, die Grundversicherung jeweils per Ende Jahr zu kündigen (mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten) und zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln. In gewissen Fällen ist ein Wechsel auch per Mitte Jahr möglich. Wenn der Versicherer die Prämie erhöht, gilt nur eine einmonatige Kündigungsfrist. Einem Wechsel zu einem anderen (Grund-)Versicherer in der Schweiz steht somit mittelfristig nichts im Wege.

Günstigere Prämien können mittels Erhöhung der Franchise oder durch Beitritt zu einem Gesundheitsplan (HMO etc.) erzielt werden.

Wer in der Schweiz erwerbstätig und somit vom Arbeitgeber bereits gegen Unfall versichert ist, kann bei seinem Krankenversicherer den Ausschluss der Unfalldeckung beantragen. Dies hat eine Reduktion der Versicherungsprämie zur Folge. Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Arbeitslosigkeit, Pensionierung etc.) muss die Unfalldeckung wieder aufgenommen werden, um Deckungslücken zu vermeiden.

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können bei uns Prämienverbilligungen für die Grundversicherung nach KVG beantragen. Die Prämienbeiträge werden unabhängig vom gewählten Versicherungsmodell gewährt.  Die Beiträge entsprechen jedoch höchstens der effektiv zu bezahlenden KVG-Prämie. Bei einer Versicherung in einem alternativen KVG-Versicherungsmodell wird ein zusätzlicher Betrag ausgerichtet (Bonus).

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