Fragen & Antworten

Ich bin nur für kurze Zeit in der Schweiz. Muss ich mich trotzdem hier versichern?

Grundsätzlich muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme versichern – unabhängig von der Art der Aufenthaltsbewilligung. Für den Kanton Basel-Stadt ist die Gemeinsame Einrichtung KVG  für Anfragen zur Versicherungspflicht zuständig.

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Ich bin Grenzgänger/in und arbeite im Kanton Basel-Stadt. Bin ich in der Schweiz versicherungspflichtig?

Grundsätzlich ja. Allerdings geniessen Grenzgänger/innen mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien ein Optionsrecht: Sie können wählen, ob sie sich im Wohnland oder am Erwerbsort versichern möchten.

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Ich möchte als Grenzgänger/in von meinem Optionsrecht Gebrauch machen und an meinem Wohnort versichert bleiben. Muss ich ein Befreiungsgesuch stellen?

Deutschland, Österreich oder Italien
Ja, falls Sie nicht KVG-versichert werden wollen, müssen Sie ein schriftliches Gesuch an die Gemeinsame Einrichtung KVG in Olten stellen. Sie können dazu das Formular auf der Homepage der Gemeinsamen Einrichtung KVG (GE KVG) verwenden.

Frankreich
Ja, Sie müssen ihr Optionsrecht mittels dem Formular „Choix du système d’assurance-maladie applicable“ ausdrücklich ausüben. Bitte beachten Sie, dass vor Einreichung an die GE KVG das Formular von der CPAM (caisse primaire d’assurance maladie) bestätigt werden muss.

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Kann ich vom Versicherungsobligatorium befreit werden, wenn der Abschluss einer schweizerischen Versicherung zu einer finanziellen Doppelbelastung führen würde?

Aufgrund einer finanziellen Doppelbelastung können nur die obligatorisch im Ausland Versicherten von der Versicherungspflicht befreit werden (gilt nicht für EU-/EFTA-Bürger/innen).

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Warum reicht das Vorhandensein einer privaten oder einer ausländischen Versicherung nicht für eine Befreiung von der schweizerischen Versicherungspflicht aus?

Mit der gesetzlichen Versicherungspflicht soll nebst dem Versicherungsschutz der gesamten Bevölkerung auch die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Betagten sowie zwischen Männern und Frauen sichergestellt werden. Private und ausländische Versicherungen erbringen keine Solidaritätsleistungen.

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Die Versicherungsprämien sind für mich eine zu grosse finanzielle Belastung. Wie kann ich diese reduzieren?

Versicherungspflichtige Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Die Prämienbelastung kann zudem durch die Wahl günstiger Versicherungsformen reduziert werden.

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Ich habe meinen Hauptwohnsitz im Ausland und halte mich nur teilweise in der Schweiz auf. Bin ich trotzdem versicherungspflichtig?

Die Schweiz anerkennt keinen doppelten Wohnsitz. Falls Sie in der Schweiz angemeldet sind, gelten Sie hier als wohnhaft und sind somit versicherungspflichtig. Dasselbe gilt, wenn Sie hier zwar nicht angemeldet, aber erwerbstätig sind.

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