Sie erhalten eine Absage: wie weiter?
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Wenden Sie sich an die Sozialhilfe.
Lassen Sie sich telefonisch beraten oder kommen Sie auch ohne Termin persönlich vorbei. Gerne können Sie einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu verhindern. Wir sind für Sie da!
Mögliche Gründe für eine Absage:
- Ihr Vermögen ist höher als 50’000 Franken (Alleinstehende) oder 100’000 Franken (Ehepaare).
- Ihr anrechenbares Einkommen inkl. Vermögen ist höher als die anerkannten Ausgaben.
- Sie sind nicht ausgesteuert. In diesem Fall melden Sie sich bei der Arbeitslosenkasse.
Weiterführende Links und Organisationen:
Hier finden Sie weitere generelle Informationen zu Ergänzungsleistungen (EL)
- EL-Informationen und Berechnungsbeispiel
- Fragen und Antworten vom Bundesamt für Sozialversicherung zum Thema EL
- EL-Selbstberechnungsblatt der Pro Senectute (EL zur AHV-Rente)
Hier finden Sie zusätzliche Unterstützungsangebote falls Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben:
- Stiftung Rheinleben setzt sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein, z.B. in Form von Psychosoziale Beratung, Wohnbegleitung, Besucherdienst etc.
- Pro Infirmis
- Procap Nordwestschweiz
- Geschützte Werkstätten mit Standort in Basel
Hier finden Sie Unterstützungsangebote gezielt für ältere Menschen:
Unterstützung für alle Themen und Fragen von Kindern und Jugendlichen: Pro Juventute beider Basel
Unterstützung rund um alle Wohnungsthemen erhalten Sie hier: Soziale Wohnungsvermittlung und Kontaktstelle Wohnbegleitung
Hier erhalten Sie Unterstützung für Übersetzungshilfe und Beratung in 14 verschiedenen Sprachen: GGG Migration
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