Haben Sie einen Anspruch?

Sie können einen Beitrag für die Miete Ihrer Wohnung erhalten, wenn

  1. das Einkommen Ihres Haushalts eine bestimmte Grenze   nicht überschreitet,
  2. in Ihrem Haushalt Kinder leben,
  3. die Anzahl der Zimmer nicht die Anzahl der Personen im Haushalt übersteigt, und
  4. Sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind.

Mit dem Sozialleistungsrechner können Sie testen, ob Sie einen Anspruch auf Familienmietzinsbeiträge haben könnten. Wenn Sie sich unsicher sind, melden Sie sich gerne bei uns, auch wenn der Test negativ ausfällt. Wir sind für Sie da

Eine Tabelle mit den Mietzinsbeiträgen und den Einkommensgrenzen sowie ein Berechnungsbeispiel finden Sie in dem Dokument Beitragstabelle Berechnungsbeispiel Familienmietzinsbeiträge (PDF, 141 KB, nicht barrierefrei).

Wichtig zu wissen

  • Als Kinder gelten Kinder unter 18 Jahren und junge Erwachsene unter 25 Jahren in Erstausbildung (z.B. Studium, Lehre), auch wenn sie nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen.
  • Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern werden wie Verheiratete behandelt. Konkubinatspaare ohne gemeinsame Kinder werden nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft (unter Umständen auch früher) wie Verheiratete behandelt.
  • Haushalte mit nur einem Elternteil (Alleinerziehende) dürfen ein Zimmer mehr haben als die Anzahl der Personen im Haushalt.
  • Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt. Zum Beispiel werden 3,5 Zimmer als 3-Zimmer-Wohnung gerechnet.
     

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