Berechnungsgrundlagen

Die Höhe der Prämienverbilligung ist abhängig vom Einkommen, dem Vermögen und der Anzahl Personen im Haushalt. Versicherte in einem alternativen Versicherungsmodell erhalten einen Bonus. Für die Berechnung des Anspruchs wird der wirtschaftliche Haushalt bestimmt und die Einkommens- und Vermögenssituation abgeklärt.

Wer gehört zum Haushalt?

Zur Haushaltseinheit zählen

  • der/die Antragsteller/in
  • der/die Ehepartner/in
  • der/die Partner/in einer registrierten Partnerschaft
  • der/die im gemeinsamen Haushalt lebende Konkubinatspartner/in mit gemeinsamen Kindern
  • der/die Konkubinatspartner/in nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft (unter Umständen auch früher)
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder bis 25 Jahre in Erstausbildung - auch wenn sie nicht mehr im gleichen Haushalt wie die Eltern leben.

Ausnahme
Junge Erwachsene in Ausbildung (< 25) mit eigenem/eigener Lebenspartner/Lebenspartnerin und/oder Kindern gelten als eigener Haushalt.

Was ist das Haushaltseinkommen?

Zum Haushaltseinkommen zählt die Summe aller Einkünfte des Haushalts. Dazu gehören auch finanzielle Zuschüsse öffentlicher Stellen.

  • Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit inkl. Ersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Militärdienst und Mutterschaft
  • Vermögenserträge (z.B. der Mietwert des Eigenheims bzw. Erträge aus Vermietung)
  • Taggelder, Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich Renten der AHV/IV/UV
  • Familienzulagen (wie Kinder-, Ausbildungs-, Unterhaltszulagen usw.)
  • Alimente, bzw. Beiträge der Alimentenbevorschussung
  • 10% des Vermögens, das über dem Freibetrag liegt
  • Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV/IV
  • Ausbildungsbeiträge
  • Mietzinsbeiträge des Bundes (WEG)
  • Alimentenbevorschussungen und Mietzinsbeiträge für Familien (MBG)

Wie wirkt sich das Vermögen aus?

Die Freibeträge für Vermögen im Privatbesitz sind

  • 37'500 Franken für eine Einzelperson und
  • 60'000 Franken für Paare.
  • 15'000 Franken je Kind im Haushalt (< 25 Jahre)

Nur das Vermögen, das über diesen Freibetrag hinausgeht, wird zu 10 Prozent als Einkommen angerechnet.

Beispiel Vermögensanrechnung 3-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 1 Kind)
Vermögen 92'000 Franken
Freibetrag 75'000 Franken
(60'000 Franken plus 15'000 Franken)
Vermögen über den Freibetrag 17'000 Franken
Anrechenbarer Vermögensanteil 1'700 Franken
(10 Prozent von 17'000 Franken)

Versicherungsmodelle mit Bonus

Für die obligatorische Krankenversicherung bieten alle Krankenkassen alternative Versicherungsmodelle an. Wählen Sie ein Hausarztmodell, HMO-Modell oder sonstiges alternatives Modell, rechnen wir Ihnen dafür einen zusätzlichen Betrag an Ihre Prämienverbilligung an.

Bei Erwachsenen beträgt der Bonus 30 CHF, bei Kindern und jungen Erwachsenen 6 CHF.

Ausnahme: In der höchsten Einkommensklasse gibt es nur noch einen Bonus für Erwachsene von 9 CHF (Stand 2023).

Reichen Sie in diesem Fall die entsprechenden Policen Ihrer Grundversicherung ein.

Einkommenstabelle zur Prämienverbilligung Kanton Basel-Stadt (Stand 2023, 1 Seite, PDF)
Die Einkommenstabelle zeigt, wie hoch der mögliche Zuschuss ausfallen kann je nach Ihren Lebensumständen

nach oben

Für Prämienverbilligung anmelden

Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen könnten.

Merkblatt Prämienverbilligung

Merkblatt hypothetisches Einkommen