Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)

Das ÜLG dient in der Schweiz dazu, ältere ausgesteuerte Personen im Armutsfall finanziell abzusichern.
zum Gesetzestext (ÜLG)

Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)

Das ÜLV führt das ÜLG aus und vervollständigt dieses. 
zur Verordnung (ÜLV)

 

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