Was müssen Sie tun?

Für Anträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Basel-Stadt ist das Amt für Sozialbeiträge (ASB) zuständig. Für Personen mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat ist die Durchführungsstelle an ihrem letzten Wohnsitz in der Schweiz zuständig. Sollten Sie nie Wohnsitz in der Schweiz gehabt haben, ist die Durchführungsstelle am Sitz der letzten Arbeitgeberin oder des letzten Arbeitgebers zuständig.

Melden Sie sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Termin oder reichen Sie das Anmeldeformular ausgefüllt mit den erforderlichen Beilagen vollständig ein. Damit Ihre Anspruchsberechtigung geprüft und die Höhe der Leistungen bestimmt werden kann, müssen Sie laufende Einnahmen, allfälliges Vermögen und bestimmte Ausgaben belegen.

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Was sind Ihre Pflichten?

Bitte melden Sie uns Veränderungen in Ihren persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten unaufgefordert und rechtzeitig.

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