Überbrückungsleistungen

Sind Sie bereits 60 Jahre oder älter, sind ohne Arbeit und beziehen noch keine Rente? Dann könnten Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose haben, um Ihre minimalen Lebenskosten zu decken.


Die Überbrückungsleistungen decken zum Beispiel die Kosten für den Lebensunterhalt 

  • wie Mahlzeiten und Kleidung,
  • für die Miete und Heizung,
  • für die medizinische Versorgung wie Arztbesuche oder Medikamente.

Diese gehören zu den minimalen Lebenskosten.

Überbrückungsleistungen werden als

  • regelmässige Leistungen monatlich direkt an Sie ausbezahlt und / oder
  • zur Deckung von Krankheits- und Behinderungskosten an Sie vergütet.

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