Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf ÜL erfüllt sein?
Um einen Anspruch auf ÜL geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Aussteuerung frühestens mit Vollendung des 60. Altersjahres.
- Keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung per 01.07.2021 oder später.
- Staatsangehörige der Schweiz oder der EU/EFTA: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA.
- Staatsangehörige von Drittstaaten: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz.
- Mindestens während 20 Jahren in der AHV versichert, davon mindestens 5 Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahres.
- Während dieser 20 Jahre jedes Jahr ein Mindesterwerbseinkommen in der Höhe von 75 Prozent der maximalen AHV-Rente des betreffenden Erwerbsjahres (Beispiel für 2021: Jahreseinkommen von mindestens 21'510 Franken).
- Kein Vorbezug der Altersrente der AHV.
- Kein Anspruch auf eine IV-Rente.
- Vermögenswerte:
Für alleinstehende Personen: unter 50'000 Franken
Für Ehepaare: unter 100'000 Franken
Zum Reinvermögen zählen unter anderem:
- die Einkäufe in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), sofern sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Aussteuerung getätigt wurden
- getätigte Rückzahlungen für einen Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum, die innerhalb der letzten drei Jahre vor der Aussteuerung getätigt wurden
- die Vorsorgeguthaben der Pensionskasse, sofern sie das 26-fache des allgemeinen Lebensbedarfs der ÜL übersteigen (im Jahr 2021 ist das der Vorsorgeanteil, der 509'860 Franken übersteigt).