Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf ÜL erfüllt sein?

Um einen Anspruch auf ÜL geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Aussteuerung frühestens mit Vollendung des 60. Altersjahres.
  • Keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung per 01.07.2021 oder später.
  • Staatsangehörige der Schweiz oder der EU/EFTA: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA.
  • Staatsangehörige von Drittstaaten: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz.
  • Mindestens während 20 Jahren in der AHV versichert, davon mindestens 5 Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahres.
  • Während dieser 20 Jahre jedes Jahr ein Mindesterwerbseinkommen in der Höhe von 75 Prozent der maximalen AHV-Rente des betreffenden Erwerbsjahres (Beispiel für 2021: Jahreseinkommen von mindestens 21'510 Franken).
  • Kein Vorbezug der Altersrente der AHV.
  • Kein Anspruch auf eine IV-Rente. 
  • Vermögenswerte:

            Für alleinstehende Personen: unter 50'000 Franken

            Für Ehepaare: unter 100'000 Franken

Zum Reinvermögen zählen unter anderem:

  • die Einkäufe in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), sofern sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Aussteuerung getätigt wurden
  • getätigte Rückzahlungen für einen Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum, die innerhalb der letzten drei Jahre vor der Aussteuerung getätigt wurden
  • die Vorsorgeguthaben der Pensionskasse, sofern sie das 26-fache des allgemeinen Lebensbedarfs der ÜL übersteigen (im Jahr 2021 ist das der Vorsorgeanteil, der 509'860 Franken übersteigt).  

 

 

 

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