Was müssen Sie tun?

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst an die Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel zu wenden. Diese leistet Soforthilfe und vermittelt, wenn nötig, ärztlichen und juristischen Beistand. Die Beratungsstelle hilft Ihnen zudem, Ihre Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche gegenüber unserer Behörde (ASB) geltend zu machen.

opferhilfe-beiderbasel.ch; info@opferhilfe-bb.ch, Steinenring 53, 4051 Basel

Folgende Fachbereiche werden angeboten:

Opferberatung bei Straftaten im öffentlichen Raum

Frauenberatung bei Gewalt

Kinder- und Jugendberatung bei Gewalt

Jungen- und Männerberatung bei Gewalt

Die Beratungsstelle ist auch für Gesuche um Leistungen gemäss Art. 13 ff. OHG bzw. Art. 3 aOHG (Anwaltskosten, Therapiekosten, medizinische Kosten, Kosten der Notunterbringung etc.) zuständig.