Was müssen Sie tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst an die Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel zu wenden. Diese leistet Soforthilfe und vermittelt, wenn nötig, ärztlichen und juristischen Beistand. Die Beratungsstelle hilft Ihnen zudem, Ihre Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche gegenüber unserer Behörde (ASB) geltend zu machen.
opferhilfe-beiderbasel.ch; info@opferhilfe-bb.ch, Steinenring 53, 4051 Basel
Folgende Fachbereiche werden angeboten:
Opferberatung bei Straftaten im öffentlichen Raum
Frauenberatung bei Gewalt
Kinder- und Jugendberatung bei Gewalt
Jungen- und Männerberatung bei Gewalt
Die Beratungsstelle ist auch für Gesuche um Leistungen gemäss Art. 13 ff. OHG bzw. Art. 3 aOHG (Anwaltskosten, Therapiekosten, medizinische Kosten, Kosten der Notunterbringung etc.) zuständig.