Gesetzliche Grundlagen
Informationen zur Opferhilfe
Die gesetzlichen Grundlagen zu der Opferhilfe finden Sie in diesen Gesetzen und Verordnungen:
Artikel 124 der Bundesverfassung
Dieser Artikel hält fest, dass Opfer von Gewalttaten Anspruch auf Hilfe und finanzielle Entschädigung haben.
Zum Gesetzestext
Opferhilfegesetz (OHG)
Das Opferhilfegesetz stützt sich auf Artikel 124 der Bundesverfassung. Das Gesetz definiert unter anderem die Formen der Opferhilfe und regelt die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen.
Zum Gesetzestext
Opferhilfeverordnung (OHV)
Die Opferhilfeverordnung bestimmt vor allem, wie Ansprüche berechnet werden.
Zur Verordnung
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Opferhilfe (EG OHG)
Das kantonale Einführungsgesetzt regelt, wie das Bundesgesetz zur Opferhilfe im Kanton Basel-Stadt umgesetzt wird.
Zum Gesetzestext
Empfehlungen zur Anwendung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG)
Dokument der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz OHG (SVK-OHG) (PDF, nicht barrierefrei)
Opferhilfegesetz alt (aOHG)
Das alte Opferhilfegesetz kommt bei Straftaten vor dem 1. Januar 2009 zur Anwendung.
Zum Gesetzestext
Opferhilfeverordnung alt (aOHV)
Die alte Opferhilfeverordnung kommt bei Straftaten vor dem 1. Januar 2009 zur Anwendung.
Zur Verordnung