Opferhilfe
Opfer von Straftaten, die eine Beeinträchtigung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität erlitten haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Entschädigung und/oder Genugtuung. Diese Ansprüche können auch die Angehörigen des Opfers geltend machen, wenn ihnen Zivilansprüche gegenüber dem Täter/der Täterin zustehen.