Opferhilfe

Opfer von Straftaten, die eine Beeinträchtigung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität erlitten haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Entschädigung und/oder Genugtuung. Diese Ansprüche können auch die Angehörigen des Opfers geltend machen, wenn ihnen Zivilansprüche gegenüber dem Täter/der Täterin zustehen.

Voraussetzungen

Link zu den Voraussetzungen der Opferhilfe

Informationen zu den Leistungen der Opferhilfe: Voraussetzungen für Entschädigungs- und/oder Genugtuungsleistungen, Fristen, Formulare und Merkblätter. 

 
                                        

 

Was müssen Sie tun?

Link zu Was müssen Sie tun?

Wenden Sie sich an die Opferhilfe beider Basel. Diese leistet Soforthilfe, vermittelt ärztlichen und juristischen Beistand und hilft, Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche geltend zu machen.