Entschädigung Covid

Am 27. Februar 2023 wurde das Informationsschreiben betreffend Ausrichtung einer Unterstützung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie an die bezugsberechtigten Haushalte verschickt.

Bezugsberechtigt sind Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen, deren Einkommen im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 um mindestens 5 Prozent abgenommen hat und welche am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses (29. Dezember 2022) Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten. Die relevanten Haushalte wurden anhand der Steuerdaten selektiert.

Mit dem Schreiben werden die Haushalte dazu aufgerufen, dem Amt für Sozialbeiträge die Auszahlungsdaten für die Ausrichtung einer Unterstützung mitzuteilen.

Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Covid-Entschädigung haben wir ein Callcenter engagiert, welches die Fragen im Zusammenhang mit der Unterstützung beantworten wird. Die Telefonnummer ist auf dem Schreiben erwähnt (0800 839 839).

Ratschlag des Regierungsrates bzw. Grossratsbeschluss:
https://www.asb.bs.ch/nm/2022-entschaedigung-covid-wsu.html

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