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Beitrag an den Kosten der Umweltschutzabonnemente (U-Abo)
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erhalten Beiträge an den Kosten des U-Abos gemäss § 25a EG/ELG.
Die Beiträge werden einmal jährlich in Form einer Teilrückerstattung ausgerichtet. Die Zahlung erfolgt automatisch aufgrund der von den Berechtigten im vergangenen Jahr gekauften U-Abos.
Vergütung:
Monatsabonnement: Für im Vorjahr gekaufte Monatsabonnements beträgt der Beitrag 6 Franken pro gelöstes Monatsabonnement.
Jahresabonnement: Für Jahresabonnements, die zwischen April des Vorjahres und März des laufenden Jahres gekauft wurden, werden 50% der Kosten (335 Franken im 2023) vergütet.
Für Abonnemente, die in diesen Perioden gelöst wurden, müssen keine Belege eingereicht werden. Die Vergütung erfolgt automatisch in der ersten Jahreshälfte 2023.