Ab Mitte 2023 gilt der kantonale Mindestlohn auch im Detailhandel

Der Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen für die im Detailhandel im Kanton Basel-Stadt angestellten Personen wird nicht verlängert. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen beschlossen. Für den Detailhandel gilt ab dem 1. Juli 2023 neu der kantonale Mindestlohn von 21,45 Franken.

Gemäss Antrag der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen (TPK Arbeitsbedingungen), welche aus Vertretungen der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Verwaltung besteht, hat der Regierungsrat die Nichtverlängerung des NAV Detailhandel per 30. Juni 2023 beschlossen. Die TPK Arbeitsbedingungen, die in Branchen ohne einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag GAV die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in Basel-Stadt prüft, hat aufgrund der durchgeführten Kontrollen in den Betrieben festgestellt, dass die für den NAV Detailhandel geltenden Verlängerungstatbestände nicht mehr gegeben sind. So konnten keine wiederholten Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt werden. Auch liegen keine Hinweise vor, dass der Wegfall des NAV erneut zu wiederholten und missbräuchlichen Unterbietungen der orts- und branchenüblichen Löhne im Detailhandel führen könnte. Zusätzlich stellte die TPK Arbeitsbedingungen fest, dass der Detailhandel einer der Branchen ist, in der ein starker Fachkräftemangel herrscht. Mit wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen würde sich die Branche selbst schädigen.

Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, den NAV Detailhandel nicht zu verlängern. Somit gilt dieser noch bis zum 30. Juni 2023.

Kantonaler Mindestlohn ab dem 1. Juli 2023
Durch die Nichtverlängerung des NAV Detailhandel gilt für die im Kanton Basel-Stadt in dieser Branche angestellten Personen ab dem 1. Juli 2023 automatisch der kantonale Mindestlohn. Entsprechend werden die bisher tiefsten Löhne des NAV Detailhandels (20.65 Franken für ungelernte Personen bzw. 21,25 Franken für ungelernte Personen mit fünf Jahren Berufserfahrung) auf das Niveau des kantonalen Mindestlohnes von 21,45 Franken angepasst.

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