Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

Der Regierungsrat hat am 12. Januar 2022 die Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen an die neue Inkassohilfeverordnung des Bundesrates angepasst.

Der Regierungsrat hat am 12. Januar 2022 die Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen an die neue Inkassohilfeverordnung des Bundesrates angepasst und sie ebenso wie die die Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches rückwirkend auf 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Alle Informationen zur Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe sind auf der Website des ASB zu finden: alimentenhilfe

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