Überbrückungsleistungen

Seit dem 1. Juli 2021 können Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Arbeitsstelle verlieren und nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen beziehen. Alle Informationen dazu finden sich auf der Website des Amts für Sozialbeiträge.

Überbrückungsleistungen sind Leistungen, die den Existenzbedarfs bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters sichern, ohne dass die Sozialhilfe unterstützen muss. Diese Leistungen können von Personen beantragt werden, die nach langer Erwerbstätigkeit und Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden. Auf der Website des Amts für Sozialbeiträge finden sich alle Informationen zu den Voraussetzungen und notwendigen Schritten für die Beantragung einer Überbrückungsleistung: Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt - Überbrückungsleistungen (bs.ch)

Das elektronische Antragsformular der Ausgleichskassen, das auch für die Antragsstellung im Kanton Basel-Stadt Verwendung findet, ist auf der Seite unter Formulare/Merkblätter direkt verlinkt.

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